gültig für die Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“:

1. Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 17389 Anklam
2. Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19 – 21, 17489 Greifswald
3. Omnibusbetrieb Ronny Pasternak, Wendenstraße 74, 17440 Lassan
4. Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf
5. Verkehrsgesellschaft Vorpommern – Greifswald mbH, Ukranenstraße 8, 17358 Torgelow

1. Allgemeines

Das Schülerfreizeitticket bildet ein eigenständiges Angebot für Schüler und Auszubildende im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

2. Berechtigte

Das Schülerfreizeitticket kann von allen Schülern und Auszubildenden im Landkreis Vorpommern-Greifswald erworben werden.

3. Geltungszeitraum

Das Schülerfreizeitticket gilt für den eingetragenen Kalendermonat. Es gilt an allen Schultagen ab 14:00 Uhr. Es gilt an allen schulfreien Tagen ganztägig, d. h. auch am Wochenende.

Die Einführung des Tickets erfolgt ab 01.07.2019.

4. Geltungsbereich

Das Schülerfreizeitticket gilt für beliebig häufige Fahrten auf allen Buslinien der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern.

5. Preis, Verkauf

Der Preis beträgt 8,00 EUR.

Das Ticket kann an ausgewählten Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen und bei den Fahrern im Linienverkehr der Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern erworben werden.

6. Sicherung gegen Missbrauch

Das Schülerfreizeitticket ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.  Sie kann nur von der Person genutzt werden, deren Namen und Vorname auf dem Fahrausweis (mit Kugelschreiber oder Tintenstift) eingetragen ist.

Der Antrag für das Schülerfreizeitticket wird auf der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Verfügung gestellt und muss von der jeweiligen Schule, Berufsschule oder vom Ausbildungsbetrieb bestätigt werden. Der genehmigte Antrag muss beim Erwerb des Tickets unaufgefordert vorgezeigt werden. Bei Schülern, die im Besitz eines kostenlosen Schülerfahrausweises bzw. eines Schülerausweises sind, benötigten keinen erneuten Antrag. Der Schülerfahrausweis dient als Nachweis.
Das Schülerfreizeitticket ist unaufgefordert dem Fahrpersonal bei der Nutzung eines Busses vorzuzeigen.

7. Entschädigung, Erstattung und Umtausch

Erstattung und Umtausch von Schülerfreizeittickets sind grundsätzlich
ausgeschlossen.

8. Sonstiges

Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des
Verkehrsunternehmens, dessen Verkehrsmittel jeweils benutzt wird.